Deine Party in unserem Jugendheim

Keine Lust die nächste Party bei dir Zuhause zu schmeißen? Oder wohnst du in einem Mehrfamilienhaus und kannst deswegen nie zu Partys nach Hause einladen? Dann ist das Jugendheim mit dem großen Gruppenraum genau das richtige für dich. Wir bieten dir einen knapp 25m² großen Partyraum mit angrenzender Küche und Toiletten. Das Gebäude steht für sich und ist gut isoliert für lautere Partys. Die nötige Licht- und Soundtechnik sowie Internetzugang sind bereits im Raum verbaut, so brauchst du nur ein Handy oder Laptop mitbringen!

Das Jugendheim steht nur noch bis Mai 2023 zum Mieten zur Verfügung!

Hausordnung

Das Jugendheim dient in erster Linie der Jugendarbeit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker und ist für die Begegnung von Menschen da. Es wurde und wird mit Mitteln der Kirchensteuer (Zuschuss Landeskirchenamt, Gemeindehaushalt), Spenden aus der Gemeinde und der persönlichen, ehrenamtlichen Tatkraft von Menschen der Gemeinde getragen. Gastfreundschaft, Verantwortungsgefühl und Liebe zu Menschen sind Tugenden, die im Sinne Luthers in diesem Haus gepflegt werden sollen.

§1
Gemeindeaktivitäten haben bei der Vergabe von Räumen grundsätzlich Vorrang.

§2
Das Jugendheim dient in erster Linie den Jugendlichen und der Jugendarbeit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Oker.

§3
Die Nutzung des Jugendheims für die bestehende Jugendgruppe ist nur zulässig, wenn ein Teamer oder ein von der Kirchengemeinde ernannter Verantwortlicher anwesend ist. Der Teamer muss mindestens 16 Jahre alt und im Besitz einer JuLeiCa (JugendLeiterCard) sein.

§4
Den Anweisungen der Teamer ist Folge zu Leisten. Als Verantwortlicher übt dieser das Hausrecht aus und kann bei Verstößen gegen die Hausordnung einen Verweis aus dem Jugendheim und ein Platzverbot erteilen.

§5
Die Benutzung der Musikanlage und Effekttechnik darf nur durch geschulte Benutzer in Betrieb genommen werden. Bei Vermietung muss der Mieter entsprechend eingewiesen werden.

§6
Das Rauchen und die Einnahme von Drogen sind im Jugendheim und auf dem Gelände untersagt. Speisen und Getränke dürfen im Jugendheim verzehrt werden. Alkoholische Getränke sind untersagt, ausgenommen davon sind Fremdveranstaltungen. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes müssen eingehalten werden.

§7
Die Räume und Toiletten sind von allen Nutzern nach Nutzung Besenrein zu verlassen, so dass die Reinigungskraft der Gemeinde die Räume anschließend reinigen kann (z.B. Wischen).

§8
Der Dachboden dient nur zur Lagerung und darf maximal von 2 Personen gleichzeitig bei Lagerung betreten werden. Das Betreten der Dachbalken über dem großen Gruppenraum ist strengstens untersagt.

§9
Das Jugendheim kann kostenpflichtig zur privaten Nutzung schriftlich angemietet werden. Anfragen sind grundsätzlich an das Pfarrbüro zu richten.

§10
Bei Feueralarm (Piepende Rauchmelder / Heulende Sirene) ist das Gebäude unverzüglich durch alle Personen zu verlassen. Ein Wiederbetreten ist erst nach Kontrolle durch die beauftragten Personen der Kirchengemeinde gestattet. Eine automatische Alarmierung der Feuerwehr erfolgt nicht. Bei einem Schadenfeuer ist die Feuerwehr umgehend unter 112 zu informieren.

§11
Mutwillig und grob Fahrlässig ausgelöste Feueralarme (z.B. drücken auf den Rauchmelder) werden dem Verursacher mit 100€ in Rechnung gestellt. Sollte kein Verursacher ausfindig gemacht werden können haftet die verantwortliche Person / Mieter.

Vermietungsordnung

§1
Die Mietvereinbarung muss schriftlich vorliegen. Sie muss vom geschäftsführenden Pfarrer oder dem von ihm beauftragten Mitarbeiter einerseits und vom Mieter anderseits unterschrieben sein.

§2
Die Räume werden vor der Benutzung von der beauftragten Person der Kirchengemeinde in ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Dazu findet vorab eine gemeinsame Begehung mit Mieter und Vermieter statt.

§3
Für ausgehändigte Schlüssel ist der Mieter persönlich haftbar. Keinesfalls dürfen Schlüssel nachgefertigt werden. Ohne Rücksprache dürfen Schlüssel nicht weitergegeben werden. Verlust ist sofort anzuzeigen. Für alle Folgen und Kosten, die durch fahrlässigen Umgang mit den Schlüsseln entstehen (z.B. Auswechseln der Schließanlage etc.) haftet der Mieter. Die Schließanlage wird elektronisch überwacht und protokolliert jede Schließung. Der Mieter ist damit einverstanden, dass eine auf ihn rückverfolgbare, elektronische Protokollierung geführt und ggf. ausgelesen wird.

§4
Der Mieter hat die Verantwortung für seine Gäste und den Ablauf der Veranstaltung.

§5
Der Mieter hat insbesondere darauf zu achten, dass
  • bei Veranstaltungsende die Türen und Fenster verschlossen sind, das Licht ausgeschaltet ist, sowie Energie und Wasser nicht vergeudet werden
  • die Hausordnung und das Jugendschutzgesetz eingehalten werden
  • mit dem gemieteten Mobiliar, Geschirr und den Geräten pfleglich und sachgerecht umgegangen wird
  • kein ruhestörender Lärm verursacht wird
  • im Gebäude kein offenes Licht oder Feuer entzündet wird. Auch das Lagern und Aufbewahren feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe (z.B. Benzin, Spiritus, Feuerwerkskörper) ist verboten.
  • sämtliche Räume zum Ende des Mietzeitraumes vollständig gereinigt sind
  • sanitäre Einrichtungen und Küchengeräte vollständig gereinigt sind
  • entstandener Müll zum Mietende entsorgt wird und dafür nicht die Mülltonnen der Gemeinde genutzt werden
Prinzipiell hat der Mieter zu ersetzen, was während der Mietzeit verloren oder kaputtging, reparaturbedürftig bzw. unbrauchbar wurde. Einzelabrechnung erfolgt bei Rechnungserhalt.

Tagesmiete

  • Einen Tag / eine Nacht
  • Küchennutzung
  • Terrassennutzung
  • Internet / WLAN
  • Strom & Wasser
  • Kaution: 100,00€
50,00 €

Weiterer Tag / Nacht

  • Zweiter Tag / zweite Nacht
  • Küchennutzung
  • Terrassennutzung
  • Internet / WLAN
  • Strom & Wasser
  • Kaution: 100,00€
40,00 €

Mietanfrage

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Belegungskalender

März 2023
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April 2023
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